Anmeldung (Reitunterricht, Reitkurse, Ausritte, Beritt)

Für alle Veranstaltungen gelten die unten stehenden Geschäftsbedingungen. Mit dem Abschicken dieses Formulars erklären Sie sich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.


 Geschäftsbedingungen

Liebe Reitschüler, liebe Eltern,


um einen geregelten Ablauf der Reitstunden in kleinen Gruppen bzw. passender Zusammenstellung garantieren zu können, sehen wir uns gezwungen die Gruppenreitstunden in Form von 10er – Karten abzurechnen. Grund hierfür sind die vielen kurzfristigen Absagen der Reitstunden oder nicht Erscheinen. In Ausnahmefällen besteht weiterhin die Möglichkeit die Gruppenreitstunde einzeln in bar zu bezahlen (siehe aktuelle Preisliste). Die 10er – Karten sind auf 12 Wochen begrenzt (Ferien und Feiertage nicht mit eingerechnet)!

Sollte eine Reitstunde aus Krankheitsgründen abgesagt werden, so muss dies bis spätestens 3 Std. vor Beginn der Reitstunde auf dem Mobilanschluss 0173/9362818 geschehen. Die Absage von Reitstunden aus längerfristigen Gründen (z.B. Arztbesuch, Lernen, Geburtstag…) muss bis spätestens drei Tage vor Begin der Reitstunde erfolgen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, müssen wir leider den vollen Preis der Reitstunde berechnen. Bei frühzeitiger Nachfrage sind wir jedoch gerne bereit einen Ausweichtermin an Stelle der abgesagten Stunde zu finden.



1.         Unser Angebot

Wir führen Kurse und wöchentlichen Unterricht für Anfänger und Fortgeschrittene durch. Auf Wunsch erteilen wir auch Einzelunterricht. Die Anmeldung zu alle Veranstaltungen muss schriftlich erfolgen.


2.         Reithelme

Alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre und alle Reiter von unseren Pferden müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger EU-Norm tragen. Erwachsenen empfehlen wir das Tragen eines Reithelms. Bei Veranstaltungen des IPZV (z.B. Reitabzeichenkurse) ist das Tragen eines Helms für alle Teilnehmer Pflicht!


3.         Haftungsausschluss

Die Teilnahme an Reitkursen  und Reitstunden erfolgt auf eigene Gefahr. Dies erkennt der Teilnehmer  oder seine Erziehungsberechtigten mit der Anmeldung an. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter und der Lehrgangsleiter für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthalts im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur insoweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.


4.         Für abhanden gekommene oder liegen gelassene Wertgegenstände übernehmen wir

            keine Haftung.


5.         Gültig ist jeweils die aktuelle Preisliste für das laufende Jahr.



Ausritte

Als Anmeldegebühr wird eine 50 %-ige Anzahlung erhoben, die bei Antritt des Rittes verrechnet wird. Bei Nichtteilnahme gilt die Anmeldegebühr als Bearbeitungsgebühr.


Beritt und Ausbildung

1.    Das Pferd muß frei von ansteckenden Krankheiten und ausreichend geimpft sein, sowie aus einem      gesunden Bestand kommen.

2.    Im Falle von Krankheiten und Verletzungen erklärt sich der Pferdebesitzer damit einverstanden, dass zu seinen Lasten nach Ermessen des Ausbildungsbetriebs ein Tierarzt benachrichtigt wird. Sollte der Tierarzt im Extremfall einen Klinikaufenthalt für notwendig halten und der Besitzer ist nicht zu erreichen, verpflichtet sich der Besitzer zur Übernahme aller Kosten. Dies gilt sinngemäß für die Durchführung notwendiger Beschlagsmaßnahmen.

3.    Für bestmögliche Unterbringung und Versorgung ist gesorgt. Der Ausbilder und das Gestüt Wildenburger Hofstadt übernehmen jedoch keinerlei Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert des Ausbildungspferdes, gleich welcher Ursache. Das gleiche gilt sinngemäß für Schäden, die durch Ausbildung, Training und Transport entstehen. Die Haftung des Ausbilders und des Gestüts Wildenburger Hofstadt beschränkt sich auf solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Jede andere Haftung ist ausgeschlossen. Für vom Ausbildungspferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Besitzer. Das Ausbildungspferd muß ausreichend haftpflichtversichert sein.

4.    Zur Ausbildung werden Gangpferde angenommen, andere Rasse nach Absprache.

5.    Die Gebühren für das Training betragen:


  Einheit
(ca. 30 min.)
 Woche
(5 Einheiten)
 Monat
 Beritt Gäste
 26,00 €
 110,00 €
 400,00 €
 Beritt Einsteller
 23,00 €
 100,00 €
 380,00 €
 Pension & Futter
 13,00 € / Tag
 40,00 €
 160,00 €

Sonstiges nach Absprache (z.B. besondere Fütterungswünsche). Die Preise beinhalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer.
Die Bezahlung erfolgt monatlich oder nach Vereinbarung (die Pension wird im Voraus fällig), spätestens jedoch bei Abholung des Pferdes.

6.    Eine Verschiebung oder Absage des vereinbarten Ausbildungstermins muß spätestens 4 Wochen vor Beginn erfolgen, bei späterer Absage werden 2 Wochen Beritt und Pension berechnet. Wird ein Ersatzpferd zum vereinbarten Zeitpunkt gestellt, entfallen die Gebühren für die Absage/Umbuchung.



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